Mittwoch, 19. März 2014

Rechtliche Informationen zum Biwakieren und Zelten


Hier einige Informationen zu der Gesetzeslage in den Alpen gebieten im Deutschsprachigen Raum.




Da für mich selbst nun die Planung für den Fernwanderweg E5 begonnen hat und ich auf Abenteuer aus bin und nicht auf „Mensch ärger dich nicht“ bei einem Bier kam für mich zwangsweise die
Überlegung darf ich ein Abenteuer haben in den Alpen.










Nun ja und nein ist die Antwort auf die Frage die ich mir stellte...
Teilweise ist das Biwakieren und Zelten streng verboten und unter anderen Gesichtspunkten wiederum erlaubt. Das man in Naturschutzgebieten nicht Biwakieren oder gar Zelten darf ist mir auch völlig einleuchtend und durchaus trifft dies meine Unterstützung. Bin ja doch auf dem Land geboren und weiß wie viel Müll im Wald liegt, und mir selbst ist es auch ein anliegen die Natur unbeschadet wieder zu verlassen wenn ich sie betreten habe!!!

Nun aber zurück zum Kontext; Ich liste nun Auszüge des DAV und des OeAV:


DAV:
„...
Wer campieren möchte, muss vorher gut planen!
- In Schutzgebieten ist Campieren in der Regel verboten. Ausnahmen können in den
Verwaltungen von Schutzgebieten bzw. Kreisen und Gemeinden nachgefragt werden.
Einen alpenweiten Überblick über Schutzgebiete bietet das Netzwerk Alpiner Schutzgebiete
(www.alparc.org).
- Im Wald ist Campieren in Deutschland, Österreich, Italien und in der Schweiz ohne
Erlaubnis des Grundbesitzers grundsätzlich verboten (bei der Gemeinde zu erfragen).
In Deutschland und Italien gilt dies auch außerhalb des Waldes.
- Oberhalb der Waldgrenze und außerhalb von Schutzgebieten ist rücksichtsvolles
Campieren in einigen Kantonen in der Schweiz erlaubt. In Österreich sind die Regelungen
in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.
Für Zeltlager, die aus mehr als 3 Zelten bestehen und nach ihrem erkennbaren Zweck nur
gelegentlich, höchstens für zwei Monate, errichtet werden, ist in Bayern eine Erlaubnis der
Gemeinde erforderlich.“

Vollständiger Text und



OeAV:
„ ...
Zusammenfassung:
Der Blick auf die Gesetzeslage zeigt, dass diese alles andere als einheitlich und besonders „zeltfreundlich“ ist. Nur einige Bundesländer räumen hier Freiheiten ein – viele Aspekte sind zu beachten, wenn man sich tatsächlich über mehrere Tage mit seinem Zelt durch die öster-reichischen Berge bewegen und echtes „Outdoor-Flair“ erleben will. Die Gründe für die im Vergleich zu Ländern Skandinaviens (Stichwort „Jedermannsrecht“) oder auch Kanada eher restriktiven gesetzlichen Rahmenbedingungen liegen auf der Hand. Ein entscheidender Aspekt ist das völlig unterschiedliche Verhältnis von Fläche zu Einwohnern und Infrastruktur. In dieser Hinsicht ist die Fläche in Österreich tatsächlich „knapp“ und steht nicht selten unter dem Druck zahlreicher konkurrierender, oft gegensätzlicher Landnutzungs- und Raumansprüche (Naturnutzer, Jagd, Forst, Tourismus, Naturschutz, Grundeigentümer, ...). Daneben bestehen auch deutliche Unterschiede, was die Frequentierung der „Natur“ etwa in Österreich oder Norwegen anbelangt. So sind in vielen Alpinregionen Österreichs pro Tag oft Hunderte Wanderer und Bergsteiger unterwegs, die eine Unterkunft und gewisse Infrastrukturen benötigen. Daher ist aus Sicht des OeAV die bestehende Rechtslage positiv zu beurteilen. Schließlich betreiben die Alpinen Vereine ein dichtes Netz an Schutzhütten in diesen Regionen, in deren Aufrechterhaltung und Betrieb Jahr für Jahr viel investiert werden muss. Eine „Paraho-tellerie“ entlang markierter Wege und Steige im Hochgebirge wäre diesen Anstrengungen sicher nicht zuträglich. Nicht unerwähnt sollen auch mögliche Probleme mit Abfällen oder Feuerstellen bleiben, die bei unkontrollierten Zelten entstehen könnten.
Was also tun, wenn man mit seinem Zelt losziehen will? Es empfiehlt sich wie angedeutet in jedem Fall, im Vorhinein die entsprechenden Rahmenbedingungen des jeweiligen Bundeslandes zu studieren, da hier teils gravierende Unterschiede bestehen. Zudem sollte man sich erkundigen, ob die Tour durch ein Schutzgebiet führt und dafür gesonderte Regeln zu beachten sind. Falls für Schutzgebiete eine eigene Betreuungsstelle eingerichtet ist, stehen diese in jedem Fall für eine kompetente Auskunft zur Verfügung.“

Kompletter Text und

In Österreich ist das Wilde Biwakieren auch mit enorm hohen Geldsummen belegt
von daher bitte das PDF öffnen und Komplett lesen!




Nun bin ich nicht wirklich schlauer aus meinen Überlegungen und Recherchen geworden;
denke ich als Fotograf befinde mich abends am Berg und kann keinesfalls in der Dunkelheit absteigen! ;-) (seht ihr ja dann im VLOG)

Natur fotografieren ist Erleben aus erster Hand. -Fritz Pölking



Hier noch ein Forum das sehr interresante beiträge beinhaltet



Zu den Italienischen gebieten fand ich leider eine solche Auflistung nicht!

Link Verweis auf Campieren in den Schweizer Alpen:



Jetzt dürft ihr dann selbst entscheiden ob es für euch in Frage kommt zu Biwakieren/ Zelten in den Alpen.


MFG
euer FernwandererX
















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